Der Vorstand setzt sich gem. §6 unserer Satzung zusammen aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden, zwei weiteren Mitgliedern und den Sprechern der Elternbeiräte. Gemäß Abs. 3 beträgt die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder zwei Jahre. Gewählt wird immer im Wechsel, so dass eine kontinuierliche Arbeit gewährleistet ist. Vorstand im Sinne des §26 BGB sind der erste und zweite Vorsitzende. Sie sind jeweils alleinvertretungsberechtigt. Der Vorstand hat die gesetzlichen und die ihm durch die Mitgliederversammlung zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen.
- Er ist für die Finanzierung des Familienzentrums in Haldern verantwortlich, zum Beispiel für die Jahresabrechnung des vergangenen Jahres und die Haushaltsplanung für das neue Jahr.
- Der Vorstand genehmigt größere Anschaffungen.
- Er ist der Arbeitgeber für das Kindergartenpersonal und befasst sich daher mit Einstellungen, Entlassungen, Urlaubs-,
- Krankheits- und Elternzeitvertretungen sowie allen weiteren Personalangelegenheiten.
Für die Wahrnehmung seiner Aufgaben bestellt der Vorstand einen Geschäftsführer, der bevollmächtigt ist, sämtliche Verwaltungsaufgaben des Vereins und insbesondere die Geschäftsführung des Familienzentrums in Haldern wahrzunehmen. Die Geschäftsführung hat seit dem 01.08.2020 die Kath. Waisenhausstiftung übernommen.